Kosten / Abrechnung

Sie zahlen Ihre Therapie selbst ?

Damit entfallen sämtliche Antragsformalitäten gegenüber Kostenträgern.

Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten.

Neue Selbstzahler zahlen 85 Euro brutto pro Therapiesitzung.

Sie können anfallende Therapiekosten in Abhängigkeit von deren Höhe und Ihrem Einkommen eventuell auch als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzen. Vom Finanzamt werden allerdings nur „unmittelbare Krankheitskosten“ anerkannt. Das sind Kosten, die Ihnen für die Heilung oder Linderung einer bestehenden Krankheit anfallen. Beratungsmaßnahmen fallen nicht darunter.

Sie sind privat versichert oder beihilfeberechtigt?

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in aller Regel die Therapiekosten für eine Psychotherapie. Die genauen Modalitäten sind in Ihren Versicherungsbedingungen festgelegt, z.B. ob nur eine bestimmte Anzahl von Sitzungen in einem bestimmten Zeitraum erstattet werden.

Eine Psychotherapie ist allerdings bei vielen Krankenkassen antragspflichtig. Deshalb sollten Sie, wenn Sie sich für eine Therapie entschieden haben, bereits nach dem Erstgespräch einen formlosen Antrag auf Bewilligung einer psychotherapeutischen Behandlung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Ihre Kasse wird darauf reagieren, indem sie Ihnen gleich eine Bewilligung ausspricht oder Ihnen diverse Formblätter zusendet, die Ihr Psychotherapeut und Sie ausfüllen müssen. 

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